Schweizer Energieeffizienz-Pflicht · Art. 46b EnG
EFFEL-Umsetzung für Elektrizitätslieferanten und Unternehmen
Die Schweiz muss bis 2035 zwei Terawattstunden einsparen. Wir machen Ihre Massnahme förderfähig und finden das EVU, das sie vergütet.
- 1–2 % pro Jahr
- Definierte EVU müssen diesen Anteil ihres Referenzstromabsatzes durch Effizienzmassnahmen einsparen.
- Vergütung möglich
- EVU dürfen Massnahmen vergüten und die Kosten auf den Strompreis umlegen.
- Für alle Sektoren
- Unternehmen, Haushalte und öffentliche Einrichtungen können profitieren.
2 TWh
Einsparziel der Schweiz bis 2035
37
förderfähige Standardmassnahmen im BFE-Katalog
15 Jahre
Erfahrung in Energieeffizienz und Förderprogrammen
0 CHF
Erstberatung und Förder-Check
Drei Wege zur Förderung
Vom LED-Ersatz bis zum Spezialprojekt
Wir finden den passenden Förderweg. Die Erstprüfung ist in jedem Fall kostenlos.
So funktioniert's
Vier Schritte bis zur Vergütung
- 1
Erstprüfung
Beschreiben Sie uns kurz Ihre geplante Massnahme.
- 2
Bewertung
Wir prüfen Förderfähigkeit, berechnen das Einsparpotenzial und optimieren Ihr Projekt.
- 3
Vermittlung
Wir verbinden Sie mit dem Energieversorger, der genau diese Einsparungen sucht.
- 4
Umsetzung
Das EVU fördert Ihr Projekt. Wir liefern die komplette Dokumentation.
Was wir garantieren
Behördenfest, aus einer Hand
Vollständige Einsparprotokolle
Mit allen nötigen Nachweisen, von der Machbarkeit bis zur fachgerechten Entsorgung.
Geprüfte Förderfähigkeit
Wir kalkulieren Einsparpotenziale und schlagen Projektoptimierungen vor.
Der richtige Förderpartner
Sie müssen kein Experte für EFFEL und Art. 46b EnG sein. Das sind wir.
Persönliche Betreuung
Schnelle Rückmeldung und eine feste Ansprechperson, Schritt für Schritt.
«Über 15 Jahre Erfahrung in Energieeffizienz und Förderprogrammen. Wir kennen die Anforderungen und wissen, worauf es ankommt.»

