Nicht-Standardisierte Massnahmen
Für innovative oder projektspezifische Effizienzvorhaben, die nicht im Standardkatalog gelistet sind. Wir begleiten Sie durch das Zulassungsverfahren beim BFE und übernehmen die vollständige Dokumentation.
Massgeschneiderte Lösungen
Wenn Ihre Effizienzidee vom Standardkatalog abweicht, unterstützen wir Sie bei der individuellen Antragstellung und Zulassung.
Berechnungsmethodik & Nachweise
Wir entwickeln für Sie eine nachvollziehbare Wirkungsberechnung und stellen alle erforderlichen Unterlagen zusammen.
Begleitung durch den Prozess
Von der Antragsvorbereitung über die Kommunikation mit der Geschäftsstelle bis zur finalen Freigabe – wir koordinieren alle Schritte.
Was sind nicht-standardisierte Massnahmen?
Nicht-standardisierte Massnahmen sind Energieeffizienzmassnahmen, die nicht in der offiziellen Liste der standardisierten Massnahmen aufgeführt sind. Sie erfordern eine individuelle Prüfung und Zulassung durch die Geschäftsstelle des BFE.
Typische Beispiele
- Innovative oder neuartige Technologien
- Branchenspezifische Prozessoptimierungen
- Komplexe Systemanpassungen mit mehreren Komponenten
- Massnahmen mit projektspezifischen Rahmenbedingungen
Das Zulassungsverfahren
Für die Zulassung einer nicht-standardisierten Massnahme ist ein strukturierter Antragsprozess erforderlich:
Antragsvorbereitung
Wir erstellen eine detaillierte Massnahmenbeschreibung und entwickeln die Berechnungsmethodik für die Stromeinsparungen.
Einreichung beim BFE
Der vollständige Antrag wird über uns bei der Geschäftsstelle eingereicht – inklusive aller technischen Nachweise und Annahmen.
Prüfung & Genehmigung
Die Geschäftsstelle prüft den Antrag innerhalb von ca. 90 Tagen und erteilt bei positiver Bewertung ein Ad-hoc-Einsparprotokoll.
Umsetzung & Meldung
Nach Umsetzung der Massnahme verwenden wir das genehmigte Protokoll für die Anrechnung an Ihre Zielvorgabe.
Anforderungen an nicht-standardisierte Massnahmen
Damit eine Massnahme zugelassen werden kann, muss sie folgende Kriterien erfüllen:
Orientierung an bester verfügbarer Technik
Die Massnahme muss eine höhere Energieeffizienz aufweisen als branchenübliche Lösungen.
Nachweisbarkeit der Einsparungen
Stromeinsparungen müssen durch physikalische Messung oder auf Basis wissenschaftlich begründeter Berechnungen nachweisbar sein.
Umsetzung in der Schweiz
Die Massnahme muss bei Endverbrauchern in der Schweiz durchgeführt werden.
Dauerhaftigkeit
Die Massnahme darf nicht zeitlich befristet oder leicht rückgängig zu machen sein.
Nicht anrechenbare Massnahmen
- Massnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind (Bund, MuKEn 2014)
- Massnahmen mit Finanzhilfen von Bund, Kantonen oder Gemeinden
- Massnahmen bei stromintensiven Endverbrauchern (RNZ-berechtigt)
- Massnahmen im Rahmen von Zielvereinbarungen
- Reine Verhaltensmassnahmen ohne technische Komponente
Unsere Dienstleistungen
Wir übernehmen den gesamten Prozess von der ersten Idee bis zur finalen Anrechnung:
Vorabklärung & Machbarkeit
Wir prüfen, ob Ihre Massnahme förderfähig ist und entwickeln eine erste Einschätzung der möglichen Einsparungen.
Antragserstellung
Wir erstellen die vollständige Antragsdokumentation mit Massnahmenbeschreibung, Berechnungsmethodik und allen erforderlichen Nachweisen.
Kommunikation mit der Geschäftsstelle
Wir koordinieren die Kommunikation mit dem BFE, beantworten Rückfragen und setzen allfällige Anpassungen um.
Umsetzungsbegleitung
Nach der Genehmigung unterstützen wir Sie bei der korrekten Umsetzung und Dokumentation der Massnahme.
Meldung an das BFE
Wir bereiten das genehmigte Einsparprotokoll auf und reichen die umgesetzte Massnahme für Sie ein.
Vorteile mit EEAgentur
Ihre Effizienzidee ist einzigartig?
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben in einem kurzen Gespräch. Wir prüfen die Förderfähigkeit, schätzen die Einsparungen ab und begleiten Sie durch das gesamte Zulassungsverfahren.